Zahnersatz ab 2027: Die Kasse zahlt weniger. Was du jetzt noch regeln kannst
Ab dem 1. Januar 2027 zahlt deine gesetzliche Krankenkasse weniger für Zahnersatz. Hier liest du, was sich genau ändert, warum bei einem Heil- und Kostenplan jetzt das Datum zählt und für wen sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen kann (und für wen nicht).
Was sich 2027 beim Zahnersatz ändert
Für Zahnersatz zahlt deine Kasse einen Festzuschuss. Er richtet sich nach der Regelversorgung, also der Standardversorgung für deinen Befund. Ab 1.1.2027 sinkt dieser Festzuschuss von 60 auf 50 % der Regelversorgung. Auch mit Bonusheft gibt es weniger:
- 5 Jahre Bonusheft: 60 statt 70 %
- 10 Jahre Bonusheft: 65 statt 75 %
Härtefälle (geringes Einkommen) bekommen weiter den doppelten Festzuschuss.
Vereinfachtes Beispiel ohne Bonus: Ist für deinen Befund ein Betrag von 1.000 € für die Regelversorgung festgesetzt, zahlt die Kasse bisher 600 €, ab 2027 noch 500 €. Entscheidest du dich für eine aufwendigere Lösung, bleibt es beim Festzuschuss. Den Rest zahlst du selbst.
Heil- und Kostenplan da? Noch 2026 genehmigen lassen
Hat deine Zahnarztpraxis dir schon einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt, kommt es jetzt auf das Datum an: Was vor 2027 von der Kasse bewilligt ist, wird nach altem Recht bezuschusst. Sprich deshalb bald mit deiner Praxis, ob der Plan noch 2026 eingereicht und genehmigt werden kann.
Ganz ehrlich: Bei ZahnPRIVAT sind Behandlungen, die beim Abschluss schon angeraten oder begonnen sind, nicht versichert. Für eine solche Behandlung hilft vor allem, den HKP möglichst noch 2026 genehmigen zu lassen.
Warum ein Beginn noch 2026 Zeit spart
Bei ZahnPRIVAT gibt es keine Wartezeit. Die Erstattung ist aber in den ersten drei Kalenderjahren begrenzt (Zahnstaffel): bei ZahnPRIVAT 90 und 100 auf 1.000 € im ersten Kalenderjahr, 3.000 € in den ersten beiden und 6.000 € in den ersten drei Kalenderjahren, bei ZahnPRIVAT 75 auf 1.000/2.000/3.000 €. Danach gibt es keine Staffelgrenze mehr.
Entscheidend ist das Wort Kalenderjahr: Das Jahr, in dem dein Vertrag beginnt, zählt als erstes Kalenderjahr, auch wenn es nur einen Monat hat.
| Versicherungsbeginn | 1.12.2026 | 1.1.2027 |
|---|---|---|
| 1. Kalenderjahr (bis 1.000 €) | 2026 | 2027 |
| 2. Kalenderjahr (zusammen bis 3.000 €) | 2027 | 2028 |
| 3. Kalenderjahr (zusammen bis 6.000 €) | 2028 | 2029 |
| Ohne Staffelgrenze ab | 1.1.2029 | 1.1.2030 |
Mit Beginn am 1.12.2026 endet die Staffelgrenze ein Kalenderjahr früher: ab 1.1.2029 statt ab 1.1.2030.
Fair gesagt: Im Startjahr 2026 sind höchstens 1.000 € erstattbar, und die Beiträge zahlst du ab Beginn. Behandlungen, die beim Abschluss schon angeraten sind, bleiben auch bei frühem Beginn ausgeschlossen. Für Unfälle, die nachweislich nach Versicherungsbeginn passieren, gilt die Staffel nicht. Der Schutz beginnt frühestens, wenn dir der Versicherungsschein zugeht. Ein Beginn am 1.12.2026 setzt voraus, dass der Rechner ihn bei deinem Antrag noch anbietet und die UKV den Antrag annimmt. Kündigen kannst du frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn, mit 3 Monaten Frist.
Tarife vergleichen und Beitrag berechnen
Online, mit kurzen Gesundheitsfragen. Angeratenes ist nicht versichert.
Was ZahnPRIVAT leistet
ZahnPRIVAT ist ein Tarif der Union Krankenversicherung AG (UKV), Partner der Provinzial. Es gibt ihn in drei Stufen: 75, 90 und 100.
- Zahnbehandlung und Zahnersatz, z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken, Wurzel- und Parodontosebehandlung, Kunststofffüllungen: je nach Tarif 75, 90 oder 100 % der erstattungsfähigen Kosten nach Abzug der Kassenleistung, höchstens bis zum GOZ-Höchstsatz. Bei 75 und 90 gibt es für die reine Regelversorgung ohne private Anteile 100 % abzüglich Kassenleistung.
- Prophylaxe: 100/90/75 %, bei Tarif 75 höchstens 100 € im Jahr.
- Bleaching: Tarif 100 bis 200 €, Tarif 90 bis 180 €, je zwei Kalenderjahre.
- Kieferorthopädie für Kinder (Behandlungsbeginn vor dem 19. Geburtstag): Tarif 90 und 100, bis 5.000 € je Laufzeit. Die Zahnstaffel gilt auch hier.
- Keine Wartezeit, aber Zahnstaffel (siehe oben). Nur für gesetzlich Versicherte, mit Gesundheitsfragen.
Tarifbeispiel: ZahnPRIVAT 100, 44 Jahre, keine fehlenden Zähne: 45,69 € im Monat (Stand 10/2026). Keine Alterungsrückstellungen: Der Beitrag steigt ab dem Kalenderjahr, in dem du 20, 30, 40, 50 oder 60 wirst. Deinen Beitrag zeigt dir der Rechner.
Was du für den Online-Abschluss brauchst
Der Online-Abschluss läuft ohne persönliche Beratung. Halte bereit:
- dein Geburtsdatum und deine Krankenkasse
- die Zahl fehlender Zähne
- Behandlungen der letzten 2 Jahre: Was wurde gemacht, empfohlen oder ist geplant, auch Parodontose?
- deine IBAN (Beitrag nur per Lastschrift)
Beantworte die Gesundheitsfragen vollständig und richtig. Erst danach siehst du deinen Beitrag.
Lieber beraten lassen?
Du bist unsicher, welcher Tarif passt, oder hast schon einen Termin beim Zahnarzt? Dann schauen wir es uns gemeinsam an: 30 Minuten, in der Agentur in Hagen-Dahl oder online. Oder ruf an: 02337 1020. Bitte schick Angaben zu deiner Zahngesundheit nicht per E-Mail, die besprechen wir im Termin.
Häufige Fragen
Zahlt ZahnPRIVAT meinen schon geplanten Zahnersatz?
Nein. Was bereits angeraten oder begonnen ist, ist bei ZahnPRIVAT nicht versichert. Für diese Behandlung hilft vor allem, den HKP möglichst noch 2026 genehmigen zu lassen.
Gilt die Zahnstaffel auch für Kieferorthopädie und Unfälle?
Für Kieferorthopädie ja, sie wird mit Behandlung und Zahnersatz zusammengerechnet. Für Unfälle, die nachweislich nach Versicherungsbeginn passieren, gilt sie nicht.
Kann ich ZahnPRIVAT abschließen, wenn ich privat krankenversichert bin?
Nein. Der Tarif ist nur für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse.
ZahnPRIVAT direkt online berechnen
Online-Abschluss ohne persönliche Beratung. Bereithalten: Geburtsdatum, Krankenkasse, Zahl fehlender Zähne, Behandlungen der letzten 2 Jahre, IBAN (nur Lastschrift).
Lieber telefonisch? 02337 1020
Pflichtangaben: Versicherer: Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken. Vermittler: Jens Uerpmann, gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO für die Provinzial, Vermittlerregister D-ETIS-8DP1J-22. Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen; Einzelheiten stehen in den Vertragsunterlagen. Mindestlaufzeit bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn, danach Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Jahresende. Es handelt sich um Tarifauszüge; maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarife der UKV.
Quellen und Stand: § 55 Abs. 1, 2 und 6 SGB V, geändert durch Art. 1 Nr. 22 GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228), in Kraft ab 1.1.2027 · UKV, Tarif Teil II ZahnPRIVAT 100/90/75, Abschnitt III.7, Stand 01.08.2024. Stand dieses Beitrags: Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.