Das Beste für dein Kind

Wenn dein Kind eine Zahnspange braucht,
zahlt die Kasse oft keinen Cent.

Bei leichten Zahnfehlstellungen (KIG 1 und 2) übernimmt die gesetzliche Kasse nichts – Eltern tragen die Zahnspange komplett selbst. Die Kinder-Zusatzversicherung der UKV übernimmt bis zu 5.000 € für Kieferorthopädie – und sichert dein Kind auch in der Klinik, bei Vorsorge und Naturheilkunde ab.

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Gerade bei Kindern lässt die Kasse große Lücken.

Zahnspange, Wunschklinik, Naturheilkunde: Vieles, was Eltern für ihr Kind wollen, zahlt die gesetzliche Kasse nicht oder nur teilweise. Hier setzt die Kinder-Zusatzversicherung der UKV an.

~40 %
der 8- bis 9-Jährigen brauchen eine Zahnspange – bei leichter Fehlstellung (KIG 1/2) zahlt die Kasse nichts
bis 5.000 €
übernimmt der Baustein ZahnPRIVAT für die Kieferorthopädie deines Kindes
>80 %
der Eltern wünschen sich mehr Naturheilkunde in der Behandlung ihres Kindes

Das leistet die Kinder-Zusatzversicherung

Fünf starke Bausteine – gebündelt in drei Paketen, je nach gewähltem Schutz:

😬 Zahnspange & Kieferorthopädie

Bis zu 5.000 € für die Zahnspange – auch wenn die Kasse bei leichter Fehlstellung 0 € zahlt. Plus Zahnprophylaxe. (Optimal & Premium)

🏥 Im Krankenhaus wie privat

KlinikPRIVAT: Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und freie Klinikwahl – dein Kind wird behandelt wie privat versichert. (alle Pakete)

🌿 Heilpraktiker & Naturheilkunde

NaturPRIVAT: Osteopathie, Homöopathie, TCM und weitere Verfahren nach dem Hufeland-Verzeichnis. (Premium)

💉 Vorsorge, Impfungen & Brille

VorsorgePRIVAT: zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen – z. B. für Fernreisen – und Zuschuss zur Brille. (Optimal & Premium)

🛏️ Krankenhaustagegeld

Ein fester Tagessatz für jeden Kliniktag deines Kindes – frei verwendbar, z. B. fürs Eltern-Rooming-in. Und: steuerfrei. (alle Pakete)

🧩 Flexibel als Paket

Kompakt, Optimal oder Premium: Du wählst das Paket, das zu eurer Familie passt – jedes baut auf dem vorherigen auf.

Ein Beispiel aus der Praxis

Emma (9) braucht eine Zahnspange – der Kieferorthopäde stuft die Fehlstellung als leicht ein (KIG 2). Die Folge: Die gesetzliche Kasse zahlt 0 €, Emmas Eltern müssten die komplette Behandlung selbst tragen. Mit der Kinder-Zusatzversicherung (Paket Optimal oder Premium) übernimmt die UKV die Kieferorthopädie mit bis zu 5.000 € – vorausgesetzt, der Vertrag bestand bereits, bevor die Behandlung angeraten wurde.

Eigenanteil für Emmas Eltern bei Kosten bis 5.000 €: 0 €

Das Beste für dein Kind

Stell dir vor, beim Kinderarzt, Kieferorthopäden oder in der Klinik zählt nur eine Frage: Was ist das Beste für dein Kind? Nicht, was die Kasse zahlt. Genau dieses Gefühl gibt dir die Kinder-Zusatzversicherung – vom ersten Tag an.

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Drei Pakete – eins passt zu deinem Kind

Jedes Paket baut auf dem vorherigen auf. Wähle deinen Schutz und schließe direkt online ab.

Basis

Kompakt

Der stationäre Basisschutz: KlinikPRIVAT mit Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt und freier Klinikwahl – plus Krankenhaustagegeld.

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Unsere Empfehlung

Optimal

Alles aus Kompakt – plus ZahnPRIVAT (Zahnspange & Prophylaxe) und VorsorgePRIVAT (Vorsorge, Impfungen, Brille). Der Rundum-Schutz mit dem wichtigen Zahnspangen-Baustein.

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Maximal

Premium

Alles aus Optimal – plus NaturPRIVAT: Heilpraktiker und Naturheilkunde wie Osteopathie, Homöopathie und TCM.

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Häufige Fragen

Warum zahlt die Kasse die Zahnspange meines Kindes nicht?

Die gesetzliche Kasse zahlt Kieferorthopädie erst ab Schweregrad KIG 3. Bei leichten bis mittleren Fehlstellungen (KIG 1 und 2) zahlt sie gar nichts – Eltern tragen die komplette Behandlung selbst. Genau hier springt die Kinder-Zusatzversicherung mit bis zu 5.000 € ein.

Ab wann sollte ich mein Kind versichern?

So früh wie möglich – am besten, solange dein Kind gesund ist und noch keine Behandlung angeraten wurde. Denn: Bereits angeratene oder begonnene Behandlungen sind nicht mehr versicherbar. Je früher der Abschluss, desto sicherer der volle Schutz.

Was ist im Premium-Paket zusätzlich enthalten?

Premium enthält alles aus Optimal – und zusätzlich NaturPRIVAT: Heilpraktiker-Behandlungen und Naturheilverfahren nach dem Hufeland-Verzeichnis, z. B. Osteopathie, Homöopathie und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

Muss ich das Krankenhaustagegeld versteuern?

Nein. Das Krankenhaustagegeld ist steuerfrei – und du kannst es frei verwenden, etwa für die Übernachtung eines Elternteils bei deinem Kind in der Klinik.

In wenigen Minuten abgeschlossen – ein Kinderleben lang gut versorgt.

Sichere deinem Kind jetzt den passenden Schutz – am besten, solange es gesund ist. Unsicher, welches Paket passt? Ich berate dich gern persönlich.

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