Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es erst, wenn du kaum noch arbeiten kannst – und sie ersetzt dein Einkommen nur zum Teil. Wie viel dir fehlen würde und was der Schutz kostet, rechnen wir in einem kostenlosen Gespräch aus. Persönlich mit mir, Jens Uerpmann, Provinzial Hagen-Dahl.
Kostenloses Erstgespräch wählenDie volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn du in keinem Job mehr mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kannst – dein bisheriger Beruf zählt dabei nicht (§ 43 SGB VI). Hier setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung an: Sie zahlt, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Kostenlos und unverbindlich, am Telefon, per Video oder bei mir im Eiskeller 4 in Hagen-Dahl.
Du suchst dir einen freien Termin aus oder hinterlässt deine Nummer und ich rufe dich zurück. Bei einem Termin kommt die Bestätigung per E-Mail.
Dein Beruf, dein Einkommen und die Frage, wie viel dir im Ernstfall monatlich fehlen würde. Dann zeige ich dir, welche Variante dazu passt. Fragen zu deiner Gesundheit besprechen wir erst im Gespräch, nicht online.
Du bekommst einen klaren Vorschlag mit Beitrag. Ob du ihn annimmst, entscheidest du, ohne Druck und ohne zusätzliches Beratungshonorar.
Ich bin Jens Uerpmann, dein Provinzial-Vertreter in Hagen-Dahl. Im Gespräch rechne ich dir deine Zahlen verständlich aus und sage dir auch ehrlich, wenn du nichts Neues brauchst.
Flexible Sicherheit für dein Einkommen – mit Leistungen, die wirklich greifen:
Dein Schutz gilt ab Vertragsbeginn weltweit – im Rahmen der Tarifbedingungen, egal wohin das Leben dich führt.
Die volle Rente gibt es, wenn du deinen Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst.
Kein Verweis auf Jobs, die du nur theoretisch noch könntest. Nur wenn du tatsächlich einen anderen, gleichwertigen Beruf ausübst, zählt dieser.
Bei Heirat, Geburt oder Gehaltsplus kannst du deine Rente erhöhen – ohne neue Gesundheitsprüfung (bis 50 Jahre, binnen 12 Monaten nach dem Ereignis, mit Höchstgrenzen).
Einen Berufswechsel musst du nicht melden. Auf deinen Antrag wird geprüft, ob dein Beitrag sinken kann (frühestens 12 Monate nach dem Wechsel, unter 50 Jahren).
Die Leistung bei Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ist für Beamte inklusive.
Welche zu dir passt, finden wir gemeinsam heraus. Dazu sind frei wählbare Zusatzbausteine möglich (z. B. Anfangshilfe, Pflege-Einmalleistung).
Der günstige Einstieg mit monatlicher Rente bei voller Erwerbsminderung – besonders für Handwerker und körperlich hart arbeitende Berufe. Mit Umtauschoption in die BU.
Cleverer Schutz: leistungsstarke Berufsunfähigkeitsabsicherung mit voller Rente bereits ab 50 % BU.
Umfassende Absicherung mit voller Rente ab 50 % BU – bei der alle Zusatzbausteine bereits enthalten sind.
Pauschal kann das niemand sagen. Es hängt von der Erkrankung und vom Tarif ab. Deshalb besprechen wir das persönlich und nicht in einem Online-Formular. Welche Lösung möglich ist, prüfen wir gemeinsam.
Der Beitrag hängt von Beruf, Alter, Rentenhöhe und Variante ab. Im Gespräch rechne ich dir mehrere Varianten durch, vom günstigen Einstieg bis zum Rundum-Schutz, und du wählst, was in dein Budget passt.
Wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst – so steht es in den Bedingungen. Davor spricht man von Arbeitsunfähigkeit.
Weil beide etwas völlig Verschiedenes absichern. Die Unfallversicherung leistet vor allem, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Schädigung (Invalidität) führt – meist als Einmalbetrag nach Gliedertaxe, unabhängig davon, ob du noch arbeiten kannst. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dagegen deine Arbeitskraft mit einer monatlichen Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst – egal ob durch Unfall oder Krankheit. Entscheidend: Rund 9 von 10 Berufsunfähigkeiten entstehen nicht durch einen Unfall, sondern durch Krankheit, vor allem psychische Erkrankungen und solche des Bewegungsapparats (Morgen & Morgen, veröffentlicht vom GDV 05/2025) – und Krankheiten sind in der Unfallversicherung in der Regel nicht versichert. Das eine ersetzt das andere also nicht – sie ergänzen sich.
Wir empfehlen rund 60 % deines letzten Bruttojahreseinkommens (inkl. anderweitig versicherter Renten). So bleibt im Ernstfall genug, um laufende und zusätzliche Ausgaben zu stemmen.
Ja. Viele Selbstständige haben keinen oder nur geringen gesetzlichen Schutz – fällt deine Arbeitskraft aus, fällt oft das Einkommen weg. Gerade deshalb ist der private Einkommens-Schutz hier existenziell.
Hinterlass deinen Vornamen und deine Nummer. Ich rufe dich zur gewünschten Zeit zurück, meist innerhalb eines Werktags.
Unverbindlich und ohne zusätzliches Beratungshonorar. Wir schauen, welche Variante zu deinem Beruf, deinem Einkommen und deinem Budget passt – verständlich erklärt, ohne Verkaufsdruck.
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